Details
Hintergrund und Inhalt des Regelwerkes:
Das Ziel des FLL-Regelwerks ZTV-Pflanzarbeiten – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Pflanzarbeiten ist es, über die bisherigen vertraglichen Anforderungen hinaus, einen Beitrag zur Aufwertung des Qualitätsniveaus von Pflanzarbeiten zu liefern. Die ZTV-Pflanzarbeiten wurden von dem zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung des ö. b. v. Sachverständigen Tom Kirsten erarbeitet.
Die ZTV-Pflanzarbeiten sollen die Landschaftsbau-Fachnormen ATV DIN 18915 bis 18319 ergänzen und neben den bewährten landschaftsgärtnerischen Bauweisen und Praktiken weitere vertragliche Bestimmungen einführen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen u. a. auf den Vertragsgrundlagen für Bodenarbeiten, Boden und Pflanzgut sowie Pflanzarbeiten und Fertigstellungspflege.
Benutzerhinweise
Technische Regeln der FLL stehen jedem zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben.
FLL-Regelwerke sind Ergebnis ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit. Durch die Grundsätze und Regeln, die bei ihrer Erstellung angewandt werden, sind sie als fachgerecht anzusehen.
FLL-Regelwerke sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Jedoch können sie nicht alle möglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung.
FLL-Regelwerke sollen sich als „anerkannte Regeln der Technik“ einführen. Durch die Anwendung von FLL-Regelwerken entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.
Jeder, der in einem FLL-Regelwerk einen Fehler oder eine Missdeutung entdeckt, die zu einer falschen Anwendung führen kann, wird gebeten, dies der FLL unverzüglich mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können.
Modale Hilfsverben (z. B. soll, sollte, muss) und deren Aussagefähigkeit sind für ein eindeutiges Verständnis des Regelwerkes von besonderer Bedeutung. Hinweise nennt DIN 820 „Normungsarbeit“.
Gelbdruck © FLL, Stand Januar 2021
Hrsg.: FLL e. V., Friedensplatz 4, 53111 Bonn
Zusatzinformation
Artikelnummer | 10172409 |
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Lieferzeit | sofort nach Bestellvorgang |
Steuerklasse | Produkte mit reduziertem Steuersatz |