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Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.

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Gelbdruck: Bewässerungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen, 2024 (gedrucktes Skript)

15,00 €
inkl. 7% MwSt.

Kurzübersicht

Bearbeitung durch den Regelwerksausschuss „Bewässerung/Beregnung“


2. Ausgabe 2024, gedrucktes Skript und Word Dokument, 60 Seiten, Stand September 2024


Das Einspruchsverfahren beginnt am 16. September 2024 und endet am 15. Dezember 2024. Interessierte können den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR bestellen und ihre Einsprüche mithilfe des Formblattes (Word-Dokument) geltend machen.


>>> Link zum: "Formblatt für Einsprüche"


>>> Link zur: "Inhaltsübersicht"

Details

Hintergrund und Inhalt des Regelwerkes:

Das FLL-Regelwerk Bewässerungsrichtlinien - Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen“, welches für die Bewässerung von Vegetation durch Bewässerungsanlagen im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Grün gilt, wurde durch den zuständigen Regelwerksausschuss unter der Leitung von Prof. Dr. Andreas Thon seit 2022 vollständig überarbeitet.

Das Einspruchsverfahren beginnt am 16. September 2024 und endet am 15. Dezember 2024. Interessierte können den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR bestellen und ihre Einsprüche mithilfe des Formblattes (Word-Dokument) geltend machen.

Die ökonomische und ökologische Bedeutung der Bewässerungstechnik, die eine gleichmäßigere und damit sparsamere Verteilung des Wassers auf der Fläche ermöglicht, hat für den Garten- und Landschaftsbau weiter zugenommen. Dies ist sicherlich auch auf die Einflüsse des Klimawandels zurückzuführen. Dem Erhalt eines vitalen Grüns wird immer mehr Bedeutung geschenkt und zugesprochen.

Die Bewässerung im Garten- und Landschaftsbau bedeutet mehr als das Verteilen von Wasser auf Grünflächen. Durch maßnahmengerechte Bewässerungsmaßnahmen in Verbindung mit einer insgesamt vegetationstechnisch fachgerechten Ausführung können Qualität, Funktion und Leistungsfähigkeit landschaftsgärtnerisch angelegter und gepflegter Vegetationsflächen dauerhaft gesichert werden.

Die überarbeiteten FLL-Bewässerungsrichtlinien enthalten umfangreiche Informationen zur Bewässerung von bodengebundener (z. B. Hausgärten, Parkanlagen, Straßenbäume und Straßenbegleitgrün) wie auch von bodenferner Vegetation (z. B. Mobiles Grün, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung sowie Innenraumbegrünung).

Benutzerhinweise

Technische Regeln der FLL stehen jedem zur Anwendung frei. Eine Anwendungspflicht kann sich aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder aus sonstigen Rechtsgrundlagen ergeben.

FLL-Regelwerke sind Ergebnis ehrenamtlicher technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit. Durch die Grundsätze und Regeln, die bei ihrer Erstellung angewandt werden, sind sie als fachgerecht anzusehen.

FLL-Regelwerke sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Jedoch können sie nicht alle möglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung.

FLL-Regelwerke sollen sich als „anerkannte Regeln der Technik“ einführen. Durch die Anwendung von FLL-Regelwerken entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr.

Jeder, der in einem FLL-Regelwerk einen Fehler oder eine Missdeutung entdeckt, die zu einer falschen Anwendung führen kann, wird gebeten, dies der FLL unverzüglich mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können.

Modale Hilfsverben (z. B. soll, sollte, muss) und deren Aussagefähigkeit sind für ein eindeutiges Verständnis des Regelwerkes von besonderer Bedeutung. Hinweise nennt DIN 820 „Normungsarbeit“.

Gelbdruck © FLL, Stand Januar 2021
Hrsg.: FLL e. V., Friedensplatz 4, 53111 Bonn

Zusatzinformation

Artikelnummer 16042408
Steuerklasse Produkte mit reduziertem Steuersatz