Details
Hintergrund und Inhalt des Regelwerkes:
Der Regelwerksausschuss (RWA) Regenwasserbewirtschaftung hat unter der Leitung von Prof. Dr. Mathias Kaiser die Überarbeitung des Regelwerkes „Begrünbare Versickerungsmulden – Empfehlungen für Planung, Bau und Instandhaltung von Versickerungsanlagen im Garten- und Landschaftsbau“ abgeschlossen.
Das Einspruchsverfahren startet im Juli 2026. Das Einreichen von Einsprüchen ist vom 15. Juli bis zum 31. Oktober 2026 möglich.
Interessierte können den Gelbdruck gegen eine Schutzgebühr von 15,00 EUR bestellen und ihre Einsprüche mithilfe des Formblattes (Word-Dokument) geltend machen.
Die Anforderungen an den Umgang mit Regenwasserabflüssen in Siedlungsgebieten und von Grundstücken im Allgemeinen (z. B. Gewerbeflächen, öffentliche Freianlagen etc.) haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. So bringt die Zunahme intensiver Starkregenereignisse eine Gefährdung für alle Liegenschaften und deren bauliche Anlagen mit sich. Im Gegensatz zur Hochwassergefahr sind davon nicht nur die in der Nähe von Gewässern gelegenen, sondern nahezu alle Liegenschaften betroffen. Techniken zur Versickerung von Regenwasser in landschaftsbaulich erstellten Entwässerungsanlagen (Versickerungsmulden) haben daher heutzutage einen hohen Stellenwert erlangt und sind fester Bestandteil von Erschließungs- und Außenanlagen.
Der Regelwerksausschuss (RWA) Regenwasserbewirtschaftung hat nun Empfehlungen erarbeitet, in denen u. a. der Umgang mit Niederschlagswasser, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung und Überflutungsschutz behandelt werden. Dabei werden aufeinander folgende Planungsphasen, Bauablauf und Bauüberwachung sowie Betrieb und Instandhaltung von Versickerungsmulden thematisiert. Ein besonderes Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Begrünung der Mulden mit Rasen und artenreichen Ansaaten, mit Stauden und Gräsern sowie mit Sträuchern und Bäumen gelegt.
Zusatzinformation
| Artikelnummer | 14142609 |
|---|---|
| Lieferzeit | sofort nach Bestellvorgang |
| Steuerklasse | Produkte mit reduziertem Steuersatz |






