Details
Baumkontrollrichtlinien
Hintergrund und Inhalt des Regelwerks
Bäume verbessern mit ihren vielfältigen Funktionen als Straßenbegleitgrün oder in Grünflächen unseren Lebensraum. Durch viele verschiedene Umwelteinflüsse werden vor allem Stadtbäume stark beansprucht und ggf. gefährdet. Dadurch können sie, z. B. durch abbrechende Äste oder durch ihr Umstürzen, zur Gefahr werden. Um die Verkehrssicherheit von Bäumen aufrechtzuerhalten und Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern, sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Baumeigentümer sind verpflichtet, die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zu gewährleisten.
Die Baumkontrollrichtlinien der FLL sind seit 2004 das Standardwerk für Kontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Dem Berufsstand steht damit erstmals ein Regelwerk zur Verfügung, das auf Grundlage der BGH-Rechtsprechung u. a. Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit von Baumkontrollen definiert und Klarheit für Auftraggeber und Auftragnehmer schafft. Bereits nach kurzer Zeit fand das Regelwerk in vielen Kommunen Anwendung, auch die Rechtsprechung nimmt in den vergangenen Jahren immer wieder Bezug auf die Baumkontrollrichtlinien.
Die letzte Ausgabe der Baumkontrollrichtlinien wurde 2010 veröffentlicht. Im Rahmen der Aktualisierung wurden nur wenige Änderungen durchgeführt. Ergänzt wurde eine Passage zur Kontrolle von flächigen Baumbeständen.
Im November 2016 übernahm Prof. Dr. A. Roloff von Dr. H.-J. Schulz die Leitung des zuständigen FLL-Regelwerksausschusses (RWA). Unter seiner Leitung konnte der RWA „Baumkontrollen“ in Abstimmung mit dem begleitenden Arbeitskreis (AK) „Baumkontrollen/Baumpflege“ eine Überarbeitung der Ausgabe 2010 vorlegen.
Baumuntersuchungsrichtlinien
Hintergrund und Inhalt des Regelwerks:
Jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück duldet, hat für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Der Baumeigentümer bzw. der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Wenn nach der Regelkontrolle (siehe FLL-Baum-kontrollrichtlinien) Zweifel über die Verkehrs-sicherheit (Stand- und/oder Bruchsicherheit) und/ oder die zu treffenden Maßnahmen bleiben, sind Eingehende Untersuchungen erforderlich.
Das neue Regelwerk trifft Aussagen zu Rechtlichen Grundlagen, dem allgemeinen und methodischen Vorgehen, Dokumentation, Fachlichen Voraussetzungen sowie zum weiteren Vorgehen. Darüber hinaus enthalten die Richtlinien Hinweise zu den verschiedenen Methoden und technischen Untersuchungsverfahren.
Die bisher als informativer Anhang geplanten
Datenblätter der Hersteller und Anbieter zu den verschiedenen technischen Untersuchungsverfahren und Methoden werden in einem zweiten Arbeitsschritt in einer informativen Publikation veröffentlicht.
Details:
Geltungsbereich, Zweck / Normative Verweise / Rechtliche Rahmenbedingungen (Grundsätze zu Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht, Fachliche Konsequenzen) / Fachliche Grundlagen („Lebewesen Baum“, Entwicklungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können) / Regelkontrollen und Eingehende Untersuchungen (Grundsätze / Eingehende Untersuchungen: Allgemeines und methodisches Vorgehen, Auswahl von Methoden und Verfahren, Intensive, visuelle Untersuchung und einfache Berechnungen, Technische Untersuchungsverfahren, Zusammenfassende Beurteilung / Weiteres Vorgehen / Fachliche Eignung / Dokumentation) / Weitere Quellen und Literatur / Bezugsquellen / Normativer Anhang – Begriffsbestimmungen
Zusatzinformation
Artikelnummer | 10371302 |
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Lieferzeit | sofort nach Bestellvorgang |
Steuerklasse | Produkte mit reduziertem Steuersatz |